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LG Chemnitz, 04.05.2007 - 1 O 959/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 04.05.2007 - 1 O 959/06
- OLG Dresden, 28.11.2007 - 12 U 774/07
- BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
Wird zitiert von ...
- FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20
Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % bei konkludenter Einforderung des erhöhten …
Soweit er für den Zinszeitraum ab 17.06.2006 einen Zins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zusprach, beruhte dies ersichtlich auf der Klageerhebung, welche nach dem Aktenzeichen der 1. Instanz (Landgericht Chemnitz, Entscheidung vom 04.05.2007 1 O 959/06, BeckRS 2009, 21729) im Jahr 2006 erfolgt war, und somit auf den Prozesszinsen nach § 291 BGB, der nur für die Höhe auf die Regelungen des § 288 Abs. 2 BGB zur Höhe der Verzugszinsen verweist.